* Bei Schulleitungsmodellen mit aufgeteilten Kompetenzbereichen (bspw. Regelschulleitung, Leitung Spezialunterricht, Schulleitung IBEM, usw.) ist die Zuweisungskompetenz in den entsprechenden Stellenbeschreibungen bzw. in den Pflichtenheften klar zuzuordnen.
** In der Regel EB oder KJP, zudem die die Erziehungsdirektion bezeichneten Abklärungsstellen für Logopädie und Psychomotorik.
** In der Regel EB oder KJP, zudem die die Erziehungsdirektion bezeichneten Abklärungsstellen für Logopädie und Psychomotorik.